Veröffentlichungen
EnWG
Die Stromkontor Netzgesellschaft mbH als Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Sie finden die entsprechenden Downloads unter der jeweiligen Kategorie des Menüpunktes Veröffentlichungen oder Entgelte.
(Technische Anschlussbedingungen, Technische Richtlinien, Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, Formulare)
Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind gemäß § 20 (1) EnWG verpflichtet, Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Netzzugang nachzukommen. Dieser Verpflichtung kommt die Stromkontor Rostock GmbH hiermit nach. Sie finden die entsprechenden Downloads unter der jeweiligen Kategorie des Menüpunktes Veröffentlichungen.
(Musterverträge, Konzessionsabgaben, Netzentgelte)