Veröffentlichungen
Grund- und Ersatzversorgung
Hier finden Sie die Veröffentlichungen zur Grund- und Ersatzversorgung
Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die Stromkontor Rostock Port GmbH als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet Rostock Überseehafen mit Strom verpflichtet.
Als „Haushaltskunde“ im Sinne des Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen.
Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit Strom im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stromkontor Rostock Port GmbH. Die Preise und Bedingungen finden Sie unter unserem aktuell gültigen Preisblatt für Grund-/ und Ersatzversorgung
Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die Stromkontor Rostock Port GmbH als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate für die Belieferung aller Kunden in den Netzgebieten der Stromkontor Rostock Port GmbH mit Strom verpflichtet.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Rostock Überseehafen von der Stromkontor Rostock Port GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. In folgenden Links finden Sie die Preise für den Ersatzversorgungstarif Strom.